AGB
Die AGB gelten für alle von Weda Köhler, im folgenden Video-/Fotografin genannt, durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, sofern ihnen nicht innerhalb von drei Werktagen ab der Buchung eines Projekts (Video/Fotos) schriftlich widersprochen wird.
Jegliche Geschäftsbedingungen des/der AuftraggeberIn finden keine Anwendung.
Werden zwischen Videografin und AuftraggeberIn abweichende Vereinbarungen schriftlich festgehalten, gelten diese AGB.
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Auftragserteilung und Terminvereinbarung
Mit der Buchung/Vereinbarung eines Projekts entsteht ein Vertrag zwischen Kunde und Videografin. Durch mündliche oder schriftliche Bestätigung (E-Mail, Messenger, SMS, Whats App) kommt dieser zustande.
Für einen klaren Überblick über das Projekt bekommt der Kunde ein Angebot. Dieses Angebot kann als PDF Dokument oder als Nachricht via E-Mail, Whatsapp, etc. erfolgen.
Im Anschluss an den Videodreh werden dem Kunden die fertigen Video(s) zum Download zur Verfügung gestellt. Der Umfang des Videos hängt vom Angebot ab, für zusätzliche Ausschnitte oder unterschiedliche Variationen fallen weitere Kosten an. Ist der Kunde mit der Leistung der Videografin nicht zufrieden, so muss die Videografin ihm nicht entgegenkommen.
1.2 Planung
Der Kunde wird so viel, wie möglich (und so viel wie gewünscht) in die Planung mit eingebunden. Die Idee und das Konzept des Videos entsteht während dieser Planung. Nach Abschluss der Planung ist keine Änderung des Konzepts mehr vorgesehen. Spontane Änderungen, Terminlich oder von bildlicher, konzeptueller Art müssen von der Videografin nicht umgesetzt werden. Bei Änderungen kann es zu einer Erhöhung des Honorars kommen.
Die Auslegung des Konzepts liegt in der kreativen Freiheit der Videografin, die vereinbarten Punkte müssen von der Videografin erfüllt werden, es sei denn der Kunde ist mit einer anderen Auslegung des Projekts zufrieden.
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Preise und Vergütung
Für die Herstellung des Projekts wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Dazu kommt keine gesetzliche Mehrwertsteuer aufgrund der Kleingewerberegelung.
Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Modellhonorar, Requisiten, Materialkosten, Studiomiete, etc. sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Die Kosten für das Projekt müssen Spätestens am 1. Drehtag zu 50% oder noch vor Beginn des Shootings, der Videografin überwiesen oder Bar ausgezahlt werden. Die restlichen 50% werden vor Abgabe des fertigen Projekts überwiesen. Zusätzliche Bilder/kleinere Ausschnitte etc. müssen zusätzlich gezahlt werden, wenn sie nicht im Angebot enthalten sind.
Fehlen Beträge oder zahlt der/die KundIn nicht, erhält diese/r auch keine Bilder/Videos. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Videos, etc. Eigentum der Videografin.
Gewünschte Änderungen des Projekts, die über die vorher bestimmte Anzahl der Revisionen hinausgeht, von Seiten des Auftraggebers, tragen Mehrkosten.
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsplicht nicht innerhalb von 30 Tagen nach, so ist die Auftragnehmerin (Weda Köhler) dazu berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5% des Rechnungsbetrages vom Auftraggeber zu verlangen.
Bei erfolgloser Mahnung behält sich die Videografin das Recht vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.
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Stornierung und Terminverschiebung
Ist der/die AuftraggeberIn aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, kann er/sie ohne zusätzliche Kosten einen Ersatztermin für das Shooting beanspruchen. Sollte es zur Absage eines gebuchten Termins seitens des/der AuftraggeberIn kommen, fallen 20% der Kosten des gebuchten Shootings/Videodrehs an. Wird der Dreh später als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin nicht abgesagt, muss das gebuchte Shooting vollständig bezahlt werden. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung bei der Fotografin.
Bei wiederholtem Verschieben gelten die gleichen Kosten wie oben genannt. Die Videografin ist ebenso dazu berechtigt, aus triftigen Gründen (Krankheit, höhere Gewalt, unpassendes Wetter, etc.) den vereinbarten Drehtermin abzusagen und zu verschieben.
Der/Die AuftraggeberIn muss hiervon telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
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Bildbearbeitung
Die Fotografin ist hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei, soweit durch den/die AuftraggeberIn im Voraus (1.2 Planung) keine ausdrücklichen Weisungen erteilt wurden.
Durch vorherige gesehene Werke (Homepage, Instagram, etc.) ist dem/der AuftrageberIn die Bildsprache der Foto-/Videografin bekannt und diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Umgestaltungen oder Nachbearbeitungen durch den/die AuftraggeberIn sind nicht gestattet.
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Postproduktion
Die Videografin bespricht vor den Dreharbeiten den Zeitpunkt der Fertigstellung des Videos. Der Kunde bucht ein fertiges Projekt und hat kein Recht auf die Rohdateien oder die Einsicht dieser. Wenn der Kunde einen Grobschnitt während der Postproduktion sehen möchte, muss er dies während den Planungsgesprächen ansprechen. Die Videografin ist nicht verpflichtet, dem zuzustimmen. Im Nachhinein besteht keine Möglichkeit, Anspruch auf einen Einblick in die Postproduktion zu erhalten. Dies ist ein entgegenkommen der Videografin in einzelnen Fällen und kein Recht des Auftraggebers.
Die Musik wird in Absprache mit dem/der AuftraggeberIn ausgewählt. Hierbei handelt es sich um Musik, mit Lizenz zur gewerblichen Nutzung.
5. 2 Revisionen
In der Postproduktion sind zwei Revisionen enthalten, wenn nicht anders im Angebot besprochen. Diese beinhalten das austauschen einzelner Szenen, Texte, etc., nicht jedoch eine komplette Umstrukturierung des Videos. Wenn der/die AuftraggeberIn mehr Veränderungen, die sich nicht auf Mängel beziehen wünscht, wird dies gesondert berechnet mit einem Stundensatz von 60€.
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Urheberrecht und Nutzungsrecht
Die Video-/Fotografin hat das Urheberrecht an allen entstandenen Fotos/Videos und kann das Nutzungsrecht lediglich an den/die AuftraggeberIn übertragen. Dieses beinhaltet die private und kommerzielle Nutzung.
Jegliche Veränderung oder Weiterverarbeitung, der gelieferten Fotos/Videos ist dem/der AuftraggeberIn nicht gestattet. Das Gleiche gilt auch für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, wenn keine Erlaubnis seitens der Foto-/Videografin erteilt wurde. Die Videografin hat das Recht, die Videos/Fotos welche der/die AuftraggeberIn erhält, als Präsentation der eigenen Arbeit gegenüber potentiellen GeschäftspartnerInnen oder Kunden zu nutzen. Dies gilt nicht für die Veröffentlichung, hierfür benötigt die Foto-/Videografin eine Einwilligung des/der AuftraggeberIn.
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Haftung
Der/die AuftraggeberIn hat kein Recht Ausbesserungen oder Erweiterungen des Projekts durch andere Agenturen oder Dienstleister ausführen zu lassen. Mängel müssen innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Bilder/Videos, der Foto-/Videografin mitgeteilt werden.
Ist diese Frist abgelaufen, gelten die Ergebnisse als Vertragsgemäß und mangelfrei.
Für Schäden oder Verluste von digitalen Bilddateien haftet die Videografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Aufbewahrung des Bildmaterials erfolgt ohne Gewähr.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online, sowie offline, liegen bei dem/der AuftraggeberIn bzw. dem/der LieferantIn. Die Art der Übermittlung bestimmt die Videografin. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeit.
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Datenschutz+Sicherung
Persönliche Daten, die für den Geschäftsverkehr erforderlich sind, werden von der Videografin bis zum Abschluss des Auftrages oder der Beendigung einer Geschäftsbeziehung gespeichert, sofern dem nicht widersprochen wird.
Die Videografin ist dazu verpflichtet, alle ihr im Rahmen des/der AuftraggeberIn bekannten Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Daten werden benötigt, um den Auftrag seitens der Videografin auszuführen. Personenbezogene Daten werden nur an Dritte seitens der Foto-/Videografin weitergeleitet, wenn dies für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte seitens der Videografin z.B. zu Zwecken der Werbung erfolgt nur nach der Einwilligung des/der AuftraggeberIn.
Die Rohdateien und das fertige Projekt werden mindestens bis zum Abschluss des Projekts gespeichert. Danach ist die Videografin berechtigt, das Bildmaterial zu löschen. Der/die AuftraggeberIn bekommt die Möglichkeit, das Material länger zu speichern. Hier kann alle 6 Monate die weitere Speicherung gebucht werden für die mögliche Weiterverwendung ungenutzten oder erneut nutzbaren Materials. Die Videografin ist nicht verpflichtet, den Kunden vor Löschung der Dateien zu benachrichtigen.
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Vertragsstrafe und Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Videografin) Nutzung, Verwendung, Wieder- oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für den Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urheberrechtsvermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.